"Diese Schrift stellt Probleme und ProblemlOsungen, nicht rechtliche Regelungen dar. Rechtsnormen sind nur die Konsequenz aus der Existenz von Problemen, die im bffentlichen Interesse gel6st werden miissen. Als U:isungsalternativen von besonderer Bedeutung haben sie ihren Platz neben anderen 6konomisch m6glichen L6sungen. Die Wirtschaftspriifung ist in Deutschland lange und bis in die Gegenwart iiberwiegend unter rechtlichem und priifungstechnischem Aspekt behandelt worden. Mit den Arbeiten von Zimmermann' und Loitlsberger' hat sich eine 6konomische Betrachtung des Sachgebietes durchgesetzt, der der Verfasser sich verbunden fiihlt. Der Verfasser antizipiert den Vorwurf, daB er keine Theorie der Priifung vorlegt. Er sieht aber einstweilen keine M6glichkeit, eine geschlossene Theorie im Sinne eines Systems von ,Wenn-Dann-Satzen' vorzulegen, diezugleich hinreichend praxisnah ware. Ausgehend von den Zielen, die mit Priifungen und Gutachten verfolgt werden, laBt sich deduktiv eine Anzahl von Aussagen yom Typus "Wer dieses Ziel verfolgt, muB jenes tun" gewinnen. Nicht wenige solcher ,Wenn-Dann-Thesen' werden vorgelegt - wenn auch meist nicht in dieser strengen Form -, sie sind aber nur Bauelemente einer Theorie der Priifung. Der Versuch, die Probleme des Faches in einer Institutionslehre zu erfassen, ist, noch ehe er ernstlich un tern ommen wurde, gescheitert. Wie auf allen Gebieten der Betriebs wirtschaftslehre verdrangen die Sachfragen, sobald sie hinreichend erfaBt sind, die In 3 stitutionenlehre - Balance aus Savary, Le parfait negociant, Ausgabe von 1752, unter veranderter Beschriftung der Waagschalen. 1 Vgl. Zimmermann, Erhard, Theone und PraxIs der Prufungen im Betriebe, Essen 1954."
"Diese Schrift stellt Probleme und Problemlosungen, nicht rechtliche Regelungen dar. Rechtsnormen sind nur die Konsequenz aus der Existenz von Problemen, die im Offentlichen Interesse gelost werden miissen. Als Losungsalternativen von be sonderer Bedeutung haben sie ihren Platz neben anderen okonomisch moglichen Losungen. Die Wirtschaftspriifung ist in Deutschland lange und bis in die Gegen wart iiberwiegend unter rechtlichem und priifungstechnischem Aspekt behandelt worden. Mit den Arbeiten von Zimmermann! und Loitlsberger2 hat sich eine okonomische Betrachtung des Sachgebietes durchgesetzt, der der Verfasser sich verbunden fiihlt. Der Verfasser antizipiert den Vorwurf, dag er keine Theorie der Priifung vorlegt. Er sieht aber einstweilen keine Moglichkeit, eine geschlossene Theorie im Sinne eines Systems von ,Wenn-Dann-Satzen' vorzulegen, die zugleich hinreichend pra xisnah ware. Ausgehend von den Zielen, die mit Priifungen und Gutachten ver folgt werden, lagt sich deduktiv eine Anzahl von Aussagen vom Typus "Wer dieses Ziel verfolgt, mug jenes tun" gewinnen. Nicht wenige solcher ,Wenn-Dann-Thesen' werden vorgelegt - wenn auch meist nicht in dieser strengen Form -, sie sind aber nur Bauelemente einer Theorie der Priifung. Der Versuch, die Probleme des Faches in einer Institutionenlehre zu erfassen, ist, noch ehe er ernstlich unternommen wurde, gescheitert. Wie auf allen Gebieten der Betriebswirtschaftslehre verdriingen die Sachfragen, sobald sie hinreichend 3 erfagt sind, die Institutionenlehre . Gegenstand des Buches sind Priifungen und Gutachten, sowie erganzend jene einfachen Prozesse, die als Feststellungen bezeichnet werden. Es geht ausschlieg lich urn diese, der Oberwachung und Beurteilung von Unternehmenstatbestanden dienenden Prozesse, nicht urn die Berufsgruppen, die diese Prozesse ausfiihren."
"Diese Schrift stellt Probleme und Problemlösungen, nicht rechtliche Regelungen dar. Rechtsnormen sind nur die Konsequenz aus der Existenz von Problemen, die im öffentlichen Interesse gelöst werden müssen. Als Lösungsalternativen von besonderer Bedeutung haben sie ihren Platz neben anderen ökonomisch möglichen Lösungen. Die Wirtschaftsprüfung ist in Deutschland lange und bis in die Gegenwart überwiegend unter rechtlichem und prüfungstechnischem Aspekt behandelt worden. Mit den Arbeiten von 1 2 Zimmermann und Loitlsberger hat sich eine ökonomische Betrachtung des Sachgebietes durchgesetzt, der der Verfasser sich verbunden fühlt. Der Verfasser antizipiert den Vorwurf, daß er keine Theorie der Prüfung vorlegt. Er sieht aber einstweilen keine Möglichkeit, eine geschlossene Theorie im Sinne eines Systems von , Wenn-Dann-Sätzen' vorzulegen, die zugleich hinreichend praxisnah wäre. Ausgehend von den Zielen, die mit Prüfungen und Gutachten verfolgt werden, läßt sich deduktiv eine Anzahl von Aussagen vom Typus "Wer dieses Ziel verfolgt, muß jenes tun" gewinnen. Nicht wenige solcher ,Wenn-Dann-Thesen' werden vorgelegt- wenn auch meist nicht in dieser strengen Form -, sie sind aber nur Bauelemente einer Theorie der Prüfung. Der Versuch, die Probleme des Faches in einer Institutionslehre zu erfassen, ist, noch ehe er ernstlich unternommen wurde, gescheitert. Wie auf allen Gebieten der Betriebs wirtschaftslehre verdrängen die Sachfragen, sobald sie hinreichend erfaßt sind, die In stitutionenlehrel. Balance aus Savary, Le parfait negociant, Ausgabe von 1752, unter veränderter Beschriftung der Waagschalen. 1 Vgl. Zimmermann, Erhard, Theorie und Praxis der Prüfungen im Betriebe, Essen 1954."
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