Linked Data Explorer
Unterhaltspflicht und Personensorgerecht ̂ : der Eltern gegenüber ihren gemeischaftlichen Kindern, unter besonderer Berücksichtigung de Frage, welches Gericht zur Entscheidung etwaiger Streitigkeiten zuständig ist
- "Unterhaltspflicht und Personensorgerecht ̂ : der Eltern gegenüber ihren gemeischaftlichen Kindern, unter besonderer Berücksichtigung de Frage, welches Gericht zur Entscheidung etwaiger Streitigkeiten zuständig ist"