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Handelsbilanzen

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  • "Zur Entstehung des Bilanzrichtlinien-Gesetzes I. Angleichung der lahresabschlusse in der Europaischen Gemeinschaft II. Gegenstand und Einftihrungsfristen der 4. EG-Richtlinie III. Gegenstand und Einftihrungsfristen der 7. EG-Richtlinie IV. Die 8. Richtlinie der EG V. Das Bilanzrichtlinien-Gesetz als Transformationsgesetz I. Angleichung der J ahresabschliisse in der Europiiischen Gemeinschaft Am 19. 12. 1985 beschloB der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bun desrates das "Gesetz zur Durchfuhrung der 4., 7. und 8. Richtlinie des Rates der Europaischen Gemeinschaft zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz; BiRiLiG)" 1. Die Koordinierung des Gesellschafts rechts ist Bestandteil der MaBnahmen, durch die die Lander der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft gemaB den Vertragen von Rom (1957) zu einem bin nenmarktahnlichen Wirtschaftsraum zusammengeschlossen werden sollen. Grundlage der Koordinierung des Gesellschaftsrechts ist {sect} 54 Abs. 3 EWG- EWO-Vertrag Vertrag. Dieser Vertrag schuf die V oraussetzungen fur Rechtsangleichungen in der EG. Beschlusse von EG-Organen konnen als Verordnungen, Richtlinien oder Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gefaBt werden. Verordnungen haben unmittelbare Geltung in jedem Mitgliedstaat. Bei Empfehlungen bleibt es den Mitgliedstaaten uberlassen, ob sie diese in nationales Recht umsetzen wollen."
  • "1. Der Begriff ..Bilanz" Das W 0 r t B i I a n z leitet sich etymologisch von dem lateinischen Adjek tiv bilanx (bi = zweüach, doppelt; lanx = Schale) her und bedeutet eine im Gleichgewicht befindliche zweischalige Waage. Die Etymologie des Wor tes gibt lediglich die formale Eigentümlichkeit der Bilanz zu erkennen, näm lich die zahlenmäßige Ausgeglichenheit der beiden Seiten. Ihr Inhalt läßt sich indessen aus dem Wortsinn nicht ableiten. Mit dem Ausdruck Bilanz sind vielfältige Vorstellungsinhalte verbunden, die sich auch in entsprechend unterschiedlichen Auslegungen und Deutungen auswirken. Während im allgemeinen Sprachgebrauch Bilanz eine abschlie ßende Zusammenstellung der Für und Wider zu einem bestimmten Tatbe stand des Lebens bedeutet, ist die Bilanz des wirtschaftlichen Sprachgebrau ches die kontenmäßige Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva einer Unternehmung. Statt der Darstellung in Kontoform ist auch die Staffelform möglich. Als Aktiva werden hierbei Vermögenswerte, als Passiva Schulden und Eigenkapital bezeichnet. Die Bilanz ist demnach eine zusammengefaßte Gegenüberstellung des Vermögens einerseits und der Schulden und des Eigen kapitals andererseits. Unterschiedliche Benennungen und verschiedenartige Fassungen der Be griffsinhalte durch den Sprachgebrauch erschweren allerdings die Verständi gung über Fragen der Bilanzierung. Eine einheitliche Bilanzterminologie und eine normierende Festlegung der Begriffe wären wünschenswert. Die Bestimmung eines einheitlichen Bilanzbegriffes bereitet jedoch, wie noch zu zeigen sein wird, vorerst unüberwindbare Schwierigkeiten."

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  • "Handelsbilanzen"@it
  • "Handelsbilanzen"

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