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Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen das Gesundheitswesen als Exempel

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  • "Review quote: "[...] Die Studie von Wiegand ist ein überzeugendes Beispiel dafür, dass sich gerade mit Blick auf Entwicklungstendenzen des sozial(versicherungs)rechtlich organisierten Gesundheitswesens dogmatische Grundstrukturen des Verwaltungsrechts verstehen und verständig fortentwickeln lassen. Sicher zwischen allgemeinen öffentlichen Recht und dem besonderen Gesundheitsverwaltungsrecht hin und her sich bewegend, schreibt Wiegand gut lesbar, klar gegliedert und inhaltlich überzeugend.Die Arbeit gehört zur Pflichtlektüre aller, die verstehen wollen, wieso das dogmatisch modernisierte Institut der Beleihung - auch und gerade wenn es um die Normsetzung geht - bei der Lösung konkreter Rechtsfragen des Gesundheitswesens so wichtig ist." Stephan Rixen, in: MedR - Medienrecht, Heft 12 (2009)"[...] Die Verfassungsgeschichte darf es offenbar als einen besonderen Glücksfall ansehen, Werner Frotscher für sich begeistert zu haben." Gerhard Köbler, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 126. Bd., 2009"
  • "Hauptbeschreibung Im Mittelpunkt der vorliegenden Publikation steht die Frage, ob die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen verfassungsrechtlich zu legitimieren ist. Britta Wiegand verdeutlicht eingangs die bestehende Vielfalt privater Normsetzung etwa anhand der dem Verband der privaten Krankenversicherung oder der Bundesärztekammer übertragenen Befugnisse. Vor dem Hintergrund dieser Praxis klärt die Autorin zunächst, ob das Phänomen der Normsetzung durch Private terminologisch überhaupt als Fall der Beleihung eingestuft werden kann. Da sich insoweit keine Hindernisse ausm."
  • "Main description: Im Mittelpunkt der vorliegenden Publikation steht die Frage, ob die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen verfassungsrechtlich zu legitimieren ist. Britta Wiegand verdeutlicht eingangs die bestehende Vielfalt privater Normsetzung etwa anhand der dem Verband der privaten Krankenversicherung oder der Bundesärztekammer übertragenen Befugnisse.Vor dem Hintergrund dieser Praxis klärt die Autorin zunächst, ob das Phänomen der Normsetzung durch Private terminologisch überhaupt als Fall der Beleihung eingestuft werden kann. Da sich insoweit keine Hindernisse ausmachen lassen, wendet sie sich anschließend der Frage zu, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Beleihung mit Normsetzungskompetenzen verfassungsrechtlich zulässig ist. Die dazu erforderliche Untersuchung des Grundgesetzes ergibt kein Verbot einer Normsetzung durch privatrechtliche Organisationen. Daher ist nach der Konkretisierung der Voraussetzungen an eine verfassungskonforme Beleihung mit Einzelaktsbefugnissen zu fragen, ob diese Anforderungen auch auf die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen übertragbar sind oder diese divergierende Maßstäbe erfordert. Entscheidende Bedeutung erlangt an dieser Stelle die für delegierte Normsetzung zentrale Vorschrift des Art. 80 GG. Im Ergebnis wird die Möglichkeit einer verfassungskonformen Beleihung mit Normsetzungskompetenzen bejaht."

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  • "Electronic books"

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  • "Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen das Gesundheitswesen als Exempel"
  • "Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen : das Gesundheitswesen als Exempel"
  • "Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen. : Das Gesundheitswesen als Exempel"
  • "Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen Das Gesundheitswesen als Exempel"