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Personenbezogene Massenkommunikation als verfassungsrechtliches Problem. : Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Konflikt mit Medien, Kunst und Wissenschaft

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  • "Main description: Um den Konflikt zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Kommunikationsfreiheiten im Einzelfall zu lösen, muss dieser zunächst konkret bestimmt werden. Wichtigste Voraussetzung dafür ist die zutreffende Ermittlung des Inhalts der geschützten Äußerung. Besonders schwierig ist dies im Bereich der Kunst, wo sich der Konflikt fast ausschließlich an der Frage der Identifizierbarkeit des (möglicherweise) Porträtierten manifestiert. Schon in der "Mephisto-Entscheidung" des BVerfG kristallisiert sich der rechtliche Streit insofern an der außerrechtlichen Frage, ob die Romanfigur Hendrik Höfgen mit der Realfigur Gustaf Gründgens gleichgesetzt werden darf. Um derartige Fragen im juristischen Konflikt medienübergreifend zu beantworten, bedient sich Sophie-Charlotte Lenski der Erkenntnisse der Semiotik als umfassender Wissenschaft von den Zeichen und entwickelt so ein auch für die Praxis erläutertes Konzept, mit dem massenmediale Äußerungen anhand grundrechtsspezifischer Maßstäbe zunächst ausgelegt und sodann gewichtet werden können."
  • "Review quote: "Anzuzeigen ist eine glänzende Dissertation, die unter der Betreuung von Michael Kloepfer an der Humboldt-Universität Berlin entstanden ist. Gegenstand ist der sowohl fundamentale als auch hoch aktuelle Konflikt zwischen den Freiheiten der Medien, Kunst und Wissenschaft einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht andererseits. Der Schlüsselroman hat von Thomas Mann Buddenbrooks bis Maxim Billers Esra die Gemüter bewegt; neuerdings kommt das Fernsehformat des Doku-Dramas hinzu. Die Verfasserin zitiert John Updike mit den Worten, 'dass kaum eine Geschichte in Druck geht, ohne dass ein lebendes Modell gekränkt oder verletzt wird, ein Mensch, der sich nur allzu richtig wiedergegeben sieht und doch nicht richtig genug'. Die verfassungsrechtliche Lösung dieses Konflikts sieht das Bundesverfassungsgericht in einer Abwägung zwischen Art. 5 und Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG. Die Problematik und Schwierigkeit solchen Abwägens hat sich schon in der mit drei zu drei Stimmen ergangenen Mephisto-Entscheidung gezeigt (BVerfGE 30, 173); bis in die jüngste Zeit gibt es Beispiele zu Hauf, wo in einschlägigen Fällen Gerichte einander widersprechen, so dass der Ausgang eines Rechtsstreits kaum vorhersehbar erscheint. Die hier herrschende Kasuistik ist so verästelt, dass man ihr nur noch mit Hilfe dicker Handbücher folgen kann.In dieser Situation ist jeder Versuch dogmatischer Strukturierung zu loben. Beeindruckend an der vorliegenden Dissertation ist, dass dieser Versuch auf Sprachwissenschaft und Semiotik gestützt wird, die nicht nur als moderner Zierrat dienen, sondern weiterführende rechtliche Erkenntnis hervorbringen und so die Erwartung an interdisziplinäres Arbeiten tatsächlich einlösen. [...]" Prof. Dr. Bodo Pieroth, Deutsches Verwaltungsblatt, DVBl, Heft 4/2008"
  • "Hauptbeschreibung Um den Konflikt zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Kommunikationsfreiheiten im Einzelfall zu lösen, muss dieser zunächst konkret bestimmt werden. Wichtigste Voraussetzung dafür ist die zutreffende Ermittlung des Inhalts der geschützten Äußerung. Besonders schwierig ist dies im Bereich der Kunst, wo sich der Konflikt fast ausschließlich an der Frage der Identifizierbarkeit des (möglicherweise) Porträtierten manifestiert. Schon in der ""Mephisto-Entscheidung"" des BVerfG kristallisiert sich der rechtliche Streit insofern an der außerrechtlichen Fra."

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  • "Electronic books"

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  • "Personenbezogene Massenkommunikation als verfassungsrechtliches Problem. : Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Konflikt mit Medien, Kunst und Wissenschaft"
  • "Personenbezogene Massenkommunikation als verfassungsrechtliches Problem Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Konflikt mit Medien, Kunst und Wissenschaft"
  • "Personenbezogene Massenkommunikation als verfassungsrechtliches Problem das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Konflikt mit Medien, Kunst und Wissenschaft"
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