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Der Beauftragte als Mittel der Kommunalaufsicht : Einordnung und Ausgestaltung des kommunalaufsichtsrechtlichen Instruments der Beauftragtenbestellung nach [section] 124 und [section] 75 Abs. 5 S. 2 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung

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  • "Main description: In der Kommunalaufsicht hat die Beauftragtenbestellung bis heute eine untergeordnete Rolle gespielt. Vielfach ist sie allein als Teil eines abstrakten Drohpotenzials wahrgenommen worden, dessen bloße Existenz ein aus Sicht des Staates kooperatives Verhalten kommunaler Körperschaften sicherte. Eine Änderung der öffentlichen Wahrnehmung insbesondere in Nordrhein-Westfalen erscheint nun allerdings möglich: Ende 2005 wurde der Stadt Waltrop aufgrund der finanziellen Lage eine Beauftragtenbestellung konkret in Aussicht gestellt. Gleichzeitig befinden sich viele Gemeinden in kaum weniger großen finanziellen Nöten. In der Mehrzahl der Fälle werden einzelne Eingriffe nicht genügen. Umfassende, komplexere Problemlösungen statt vereinzelter von außen kommender Anweisungen sind die Domäne der Beauftragtenbestellung.Dabei befindet sich der Beauftragte als Mittel der Kommunalaufsicht naturgemäß in einem Spannungsfeld zwischen kommunaler Selbstverwaltung und dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit.Diese rechtliche Herausforderung im Einklang mit dem Verfassungs- und Kommunalverfassungsrecht zu lösen, bildet den Kern der Arbeit. Gerald Buck stellt dabei die Beauftragtenbestellung unter Einbeziehung der historischen wie aktuellen Entwicklungen kommunal- und verfassungsrechtlicher Art dar und führt die sich dabei ergebenden zahlreichen Probleme einer auch praktisch verwertbaren Lösung zu. Die Untersuchung beinhaltet eine umfassende Darstellung der mit dem Beauftragten, seiner Bestellung und seiner Tätigkeit verbundenen rechtlichen Regelungen und Fragestellungen. Besondere Beachtung wird der Stellung des Beauftragten in der Kommunalverfassung gewidmet."
  • "Hauptbeschreibung In der Kommunalaufsicht hat die Beauftragtenbestellung bis heute eine untergeordnete Rolle gespielt. Vielfach ist sie allein als Teil eines abstrakten Drohpotenzials wahrgenommen worden, dessen bloße Existenz ein aus Sicht des Staates kooperatives Verhalten kommunaler Körperschaften sicherte. Eine Änderung der öffentlichen Wahrnehmung insbesondere in Nordrhein-Westfalen erscheint nun allerdings möglich: Ende 2005 wurde der Stadt Waltrop aufgrund der finanziellen Lage eine Beauftragtenbestellung konkret in Aussicht gestellt. Gleichzeitig befinden sich viele Gemeinde."

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  • "Electronic books"

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  • "Der Beauftragte als Mittel der Kommunalaufsicht : Einordnung und Ausgestaltung des kommunalaufsichtsrechtlichen Instruments der Beauftragtenbestellung nach [section] 124 und [section] 75 Abs. 5 S. 2 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung"
  • "Der Beauftragte als Mittel der Kommunalaufsicht : Einordnung und Ausgestaltung des kommunalaufsichtsrechtlichen Instruments der Beauftragtenbestellung nach § 124 und § 75 Abs. 5 S. 2 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung"
  • "Der Beauftragte als Mittel der Kommunalaufsicht. : Einordnung und Ausgestaltung des kommunalaufsichtsrechtlichen Instruments der Beauftragtenbestellung nach § 124 und § 75 Abs. 5 S. 2 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung"
  • "Der Beauftragte als Mittel der Kommunalaufsicht : Einordnung und Ausgestaltung des kommunalaufsichtsrechtlichen Instruments der Beauftragtenbestellung nach [Paragraph]124 und [Paragraph]75 Abs. 5 S. 2 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung"
  • "Der Beauftragte als Mittel der Kommunalaufsicht Einordnung und Ausgestaltung des kommunalaufsichtsrechtlichen Instruments der Beauftragtenbestellung nach [Abschnitt] 124 und [Abschnitt] 75 Abs. 5 S. 2 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung"
  • "Der Beauftragte als Mittel der Kommunalaufsicht Einordnung und Ausgestaltung des kommunalaufsichtsrechtlichen Instruments der Beauftragtenbestellung nach [Paragraf] 124 und [Paragraf] 75 Abs. 5 S. 2 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung"